Die Erstellung, Verbreitung oder der Besitz von kinderpornografischen Schriften (dazu zählen auch realitätsnahe Darstellungen wie Fotos oder authentische Zeichnungen) ist in Deutschland gemäß § 184b StGB eine Straftat. Auch das bloße Zugänglichmachen entsprechender Suchbegriffe oder Links im Kontext minderjähriger Personen kann strafrechtlich relevant sein.